Hygienekonzept Covid-19
Version 4, vom 15.11.2021
Das folgende Schutzkonzept richtet sich nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit. Das Konzept wird laufend neuen Vorgaben und Empfehlungen angepasst.
Regelungen für Kinder- und Erwachsenen-Unterricht
- Allgemeine Hygiene-Regeln beachten (siehe unten)
- Bei Persoenen über 6 Jahren gilt 3G. Kinder, die in der Schule 3x pro Woche getestet werden, müssen sich nicht zusätzlich an ihrem Unterrichtstag testen.
- Hände desinfizieren vor dem Eintreten in den Unterrichtsraum bzw. als erstes einzeln zum Waschraum und Hände mit Seife waschen.
- Alle Persoenen über 6 Jahren, die die Malschule betreten, tragen durchgängig eine FFP2-Maske.
- Im Unterrichtsraum mit 1,5m Abstand sitzen und auch sonst wie gewohnt Abstand halten.
- Es wird regelmäßig gelüftet.
- Vor dem Eingang, im Hof warten, falls man früher kommt und noch Schüler der vorhergehenden Gruppe im Raum sind.
- Zügig und ggf. nacheinander in der Umkleide anziehen.
- Eltern und sonstige Personen, die keine Schüler der Malschule sind, warten bitte nicht in den Räumen der Malschule. Wenn Eltern die Malschule betreten, dann bitte auch Hände desinfizieren/waschen und FFP2-Maske tragen.
- Bitte nur gesund in die Schule kommen. Wer Krankheitssymtome aufweist bleibt bitte zu Hause bzw. bringt bei nur leichten Symtomen ein negatives Schnelltestergebnis mit.
- Bitte nur in der Umkleide bei geöffnetem Tor oder im Hof essen. Vorher müssen die Hände gewaschen werden.
- Nur einzeln bzw. so in die hinteren Räume und die Umkleide gehen, dass 1,5m Abstand gewährleistet bleiben.
Details:
Zu 1. Allgemeine Hygieneregeln.
- Bei Ankunft in der Malschule werden die Hände mit Seife gewaschen oder desinfiziert.
- Regelmäßig Hände mit Seife waschen oder desinfizieren
- Keine Hände schütteln
- Hände weg vom Gesicht, d.h. Mund, Nase, Augen nicht berühren.
- Immer in ein Taschentuch oder die Armbeuge niesen –
- Einweg Taschentücher verwenden und sofort entsorgen
Grundsätzlich wird das gemeinsame Nutzen von Gegenständen durch verschiedene Personen vermieden. Das Licht bleibt z.B. überall eingeschaltet, damit die Schalter nicht berührt werden müssen. Ist eine gemeinsame Nutzung von Gegenständen unumgänglich, gilt Folgendes:
- Umgebungsdesinfektion: Oberflächen, Schalter, Türgriffe und Stühle sowie WC-Infrastruktur und Waschbecken werden regelmäßig gereinigt bzw. desinfiziert.
- Werden gemeinsam genutzte Gegenstände wie Telefone, Computertastatur, Arbeitsmaterial berührt, sollen anschließend die Hände desinfiziert oder mit Seife gewaschen werden bzw. sollen die Gegenstände nach dem Gebrauch von den Nutzer-/innen desinfiziert werden.
- Vor der Nutzung von Arbeitsmaterial, welches nicht desinfiziert werden kann, werden die Hände gewaschen.
- Räume möglichst durchgängig lüften. Bei kalter Witterung jede Stunde für 10min lüften.
Richtige Handhabung der Maske:
- Waschen Sie sich vor dem Anziehen der Maske die Hände mit Wasser und Seife oder einem Desinfektionsmittel
- Setzen Sie die Hygienemaske vorsichtig auf, so dass Nase und Mund bedeckt sind, und ziehen sie fest, so dass sie eng am Gesicht anliegt.
- Bei Brillenträger sollte die Maske unter der Brille liegen, somit beschlägt sich diese weniger.
- Berühren sie die Maske während des Tragens nicht mehr und wenn doch geschehen, müssen die Hände anschließend gewaschen oder desinfiziert werden.
- Tragen Sie die Maske grundsätzlich nicht unter dem Kinn; einzig um kurz zu trinken oder Luft zu schnappen, kann die Maske kurz unters Kinn geschoben werden, allerdings müssen davor und danach die Hände gewaschen oder desinfiziert wer-den.
- Die korrekte Verwendung einer Hygienemaske wird auch im folgenden Video vom Bundesministerium für Gesundheit erklärt: https://www.youtube.com/watch?v=GCMHy4hB_BM
Zu 10. Bei Verdacht auf Corona-Infektion:
Wer von den Schülern, Mitarbeitern oder Praktikanten Krankheitssymptome aufweist, die auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus hindeuten können (Husten, Fieber, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit), muss zu Hause bleiben.
Die Malschule muss unabhängig von Krankheitssymptomen informiert werden, wenn die betroffene Person oder jemand anderes aus demselben Haushalt:
- in den letzten zwei Wochen positiv auf das Coronavirus getestet wurden
- im Kontakt mit einer Person waren, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde,
- im Kontakt mit einer Person waren, deren Symptome auf das Coronavirus hindeute
Vor dem Wieder-Besuch der Malschule muss abgeklärt werden, ob der Schüler, Mitarbeiter oder Praktikant sich mit dem Virus angesteckt hat. Ein negatives Schnelltestergebnis ist obligatorisch vorzulegen.